
Über uns
Wir sind eine auf die Rechtsberatung und Interessenwahrnehmung kommunaler Energieversorger spezialisierte Kanzlei. Seit unserer Gründung im Jahr 2012 sind wir in der Bonner Innenstadt ansässig. Neben Energieversorgungsunternehmen beraten wir auch Kommunen, Verbände und Unternehmen. Über fast 20 Jahren begleiten wir die Liberalisierung der Energiemärkte aus der Perspektive der Stadtwerke. Unsere Erfahrung und Branchenkenntnis ermöglicht es uns, Sie auf hohem Niveau individuell und effektiv zu beraten und zu vertreten.
Kommunale Energieversorgungsunternehmen tragen in den verschiedensten Bereichen lokale Verantwortung. Wir verstehen uns als rechtliche Begleiter, Unterstützer und Ideengeber bei den täglich von Ihnen zu bewältigenden Aufgaben.
Kurze Abstimmungs- und Entscheidungswege in der Kanzlei sichern Ihnen eine schnelle rechtliche und individuelle Beratung. Lassen Sie sich überzeugen, dass auch kleine Einheiten Großes leisten können.
Das Team
Herr Rechtsanwalt Ulrich Schlack
Friedrichstraße 4
53111 Bonn
Tel.: 0228/ 9 65 00 20 – 13
Fax: 0228/ 9 65 00 20 – 29
Email: schlack@sk-energierecht.de
Frau Rechtsanwältin Ina Krtschil
Friedrichstraße 4
53111 Bonn
Tel.: 0228/ 9 65 00 20 – 12
Fax: 0228/ 9 65 00 20 – 29
Email: krtschil@sk-energierecht.de
Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Malz
Friedrichstraße 4
53111 Bonn
Tel.: 0228/ 9 65 00 20 – 14
Fax: 0228/ 9 65 00 20 – 29
Email: malz@sk-energierecht.de
Frau Laura Ingendahl
Friedrichstraße 4
53111 Bonn
Tel.: 0228/ 9 65 00 20 – 0
Fax: 0228/ 9 65 00 20 – 29
Email: ingendahl@sk-energierecht.de
Expertise
Aktuelles
LG Hagen erklärt Abschluss von Stromlieferverträgen mit „Opt-in“-Klausel und Übertragung des Auswahlrechts für den Messstellenbetreiber in Mietverträgen des Vonovia-Konzerns für unzulässig
Das LG Hagen hat im Rahmen eines lauterkeitsrechtlichen Prozesses die zur Vonovia SE gehörende GAGFAH GmbH, Vonovia Kundenservice GmbH und Vonovia Energie Service GmbH verurteilt, es zu unterlassen, in Mietverträgen eine „Opt-in“-Klausel zum Abschluss des Stromliefervertrages sowie eine Klausel zur automatischen Übertragung des Auswahlrechts des Mieters für den Messstellenbetreiber auf die GAGFAH GmbH zu verwenden bzw. sich auf die Klauseln zu berufen. Des Weiteren hat es die Vonovia Energie Service GmbH zu unterlassen, von Kunden Vorauszahlungen statt der nach den „AGB Stromlieferung“ vereinbarten Abschlagszahlungen zu verlangen.
LG Lübeck: Netzbetreiber können Netzentgelte auch noch nach 7 Jahren verlangen
Mit einer Entscheidung vom 03. August 2020 hat das LG Lübeck einen Lieferanten zur Zahlung von Entgelten für den Netzzugang im Jahr 2010 verurteilt. Eine erste Rechnung des Netzbetreibers aus dem Jahr 2011 hatte der Lieferant nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip der GPKE vollständig zurückgewiesen. Im Jahr 2015 übersandte der Netzbetreiber die Rechnungen ohne Berücksichtigung der Reklamationen erneut. Auch die zweiten Rechnungen wies der Lieferant zurück, diesmal unter Berufung auf Verjährung. Vor Gericht hat sich der Lieferant gegen die im Dezember 2018 eingereichte Klage sowohl auf Verjährung als auch auf Verwirkung berufen. Das Gericht gab der Zahlungsklage des Netzbetreibers in vollem Umfang statt.
Gesetzentwurf Faire Verbraucherverträge
Einen faireren Vertragsschluss für Verbraucher und fairere Vertragsinhalte beabsichtigt der Gesetzgeber mit dem seit dem 24. Januar 2020 als Referentenentwurf vorliegenden neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Handlungsbedarf sieht der Gesetzgeber u. a. bei der unerlaubten Telefonwerbung, telefonisch geschlossenen Energielieferverträgen und der Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen, zu denen auch die Versorgungsverträge gehören.
COVID-19-Pandemie: Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen
Zum 01. April 2020 soll das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Kraft treten. Danach erhalten Verbraucher und Kleinstunternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, das Recht, ihre Abschlagszahlungen auf Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation vollständig zurückzubehalten. Den Stadtwerken drohen damit Liquiditätsverluste, möglicherweise auch endgültige Einnahmeausfälle über mindestens drei Monate.
Informationspflichten in der Widerrufsbelehrung
LG Hagen: Verfügbare Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse müssen in der Widerrufsbelehrung angegeben werden
LG Hagen verpflichtet Vonovia Energie Service zur Information und ggf. Abmeldung von Stromkunden
Das LG Hagen hat im Rahmen eines UWG-Prozesses drei Gesellschaften des Vonovia-Konzerns durch Anerkenntnisurteil untersagt, sich vom künftigen Mieter mit der Unterschrift unter den Mietvertrag gleichzeitig den Abschluss eines Stromliefervertrags bestätigen zu lassen.
Kein Zutrittsrecht zur Sperrung im Einstweiligen Rechtsschutz
Nach Ansicht des LG Düsseldorf kann ein Energieversorgungsunternehmen nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Zutrittsgewährung zur Stromsperrung verlangen.
OLG Hamm hält Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Eilentscheidung für ausreichend
Für die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung ist es nach Ansicht des 4. Zivilsenats des OLG Hamm ausreichend, wenn die Verfügungsklägerin der Verfügungsbeklagten innerhalb der Monatsfrist eine anwaltlich beglaubigte Ablichtung einer vom Gericht hergestellten beglaubigten Abschrift des Urteils per Gerichtsvollzieher hat zustellen lassen.
OLG Hamm legt Streitwert für wettbewerbliche Streitigkeiten zwischen Energieversorgern fest
Ein Energieversorgungsunternehmen ging gegen einen Wettbewerber wegen mehrerer Wettbewerbsverstöße mit drei verschiedenen Angriffsrichtungen (unerlaubte Telefonwerbung, Verletzung von Informationspflichten und Verwendung einer unzulässigen AGB-Klausel) vor.