OLG Hamm legt Streitwert für wettbewerbliche Streitigkeiten zwischen Energieversorgern fest
(vom 11.12.2018)
Ein Energieversorgungsunternehmen ging gegen einen Wettbewerber wegen mehrerer Wettbewerbsverstöße mit drei verschiedenen Angriffsrichtungen (unerlaubte Telefonwerbung, Verletzung von Informationspflichten und Verwendung einer unzulässigen AGB-Klausel) vor.
Der 4. Zivilsenat des OLG Hamm setzte dafür einen Streitwert von 75.000,00 € für die Hauptsache und von 50.000,00 € für das Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung fest.
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