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LG Hagen verpflichtet Vonovia Energie Service zur Information und ggf. Abmeldung von Stromkunden

(vom 14.02.2020)

Das LG Hagen hat im Rahmen eines UWG-Prozesses drei Gesellschaften des Vonovia-Konzerns durch Anerkenntnisurteil untersagt, sich vom künftigen Mieter mit der Unterschrift unter den Mietvertrag gleichzeitig den Abschluss eines Stromliefervertrags bestätigen zu lassen.

Konkret tritt die Vonovia Kundenservice GmbH gegenüber Mietinteressenten als Ansprechpartner auf und leitet diesen eine Vielzahl von Unterlagen für die besichtigte Wohnung zu; u.a. auch einen nicht unterzeichneten Mietvertrag sowie die „AGB Stromlieferung“. Sie vertritt dabei die GAGFAH GmbH (Vermieterin) und die Vonovia Energie Service GmbH (Stromlieferantin). In dem 16seitigen Formular-Mietvertrag ist auf Seite 15 und Seite 16 eine Klausel enthalten, die den Auftrag des Mietinteressenten für einen Stromliefervertrag zugunsten der Vonovia Energie Service GmbH enthält. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag wird auch die Erklärung zum Abschluss des Stromliefervertrags erteilt. Eine Ablehnung der Belieferung hätte aktiv durch die Streichung der ganzen Klausel erfolgen müssen.

Die Vertragsbeziehungen sind wegen der Aufsplittung der Vertrags- und Ansprechpartner für den Mieter wie für den bisherigen Stromversorger des Mieters oder den Grundversorger nur schwer durchschaubar. Der ohnehin wirtschaftlich schwächere Mieter wird sich bei der aktuellen Wohnungslage dem faktischen Druck nur schwer entziehen können, auch den Strom über die Vonovia zu beziehen.

Darüber hinaus wurde die Vonovia Energie Service GmbH verurteilt, die Mieter, die einen Mietvertrag mit der beanstandeten Klausel abgeschlossen haben und deshalb Kunden der Vonovia Energie Service GmbH sind, bis zum 31.01.2020 darüber zu informieren, dass der Stromliefervertrag nicht zustande gekommen ist. Die Verbraucher haben nach Zugang des Informationsschreibens vier Wochen Zeit zu überlegen, ob sie einen Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie Service GmbH oder einem anderen Lieferanten abschließen wollen. Kommt ein Vertrag mit der Vonovia Energie Service GmbH nicht zustande, muss die Vonovia Energie Service GmbH die Kunden beim Netzbetreiber abmelden.

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